Kosten

Jede Leistung hat ihren Preis!

Sicher möchten Sie wissen, welche Kosten auf Sie zukommen.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Heilpraktikerleistungen in der Regel nicht. Einzig sich seit Ende 2013 für den Heilpraktiker öffnende GKV ist die IKK-SüdWest*.

In jedem Fall stelle ich meine Rechnung direkt an Sie. Wenn Sie privat versichert sind, eine Zusatzkrankenversicherung für Heilpraktikerleistungen haben oder Beihilfe berechtigt sind, entnehmen Sie Ihre individuellen erstattungsfähigen Leistungen bitte Ihren Versicherungsbedingungen.

Ich erstelle meine Rechnungen nach GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) bzw. nach Beihilfesätzen. Sprechen Sie mich diesbezüglich bitte an.

Im allgemeinen gilt ein Stundenhonorar von 90 €.

 

* Anmerkung: Die IKK-SüdWest zahlt 150,-€, bzw. 300,-€ (bei Familienversicherungen) pro Jahr für Heipraktikerleistungen unter folgenden Voraussetzungen:

  1. Die Heilpraktikerprüfung durch den Amtsarzt muss beurkundet, d.h. anerkannt sein.
  2. Der Heilpraktiker/ die Heilpraktikerin muss in einem Berufsverband organisiert sein der die Berufsordnung anerkennt. (im Sinne der Qualitätsprüfung)

Beide Bedingungen erfülle ich. Im Sinne meiner Patienten hoffe ich, dass möglichst viele GKV's diesem Beispiel folgen.